Grundpflege
Wir helfen den Patienten bei der Körperpflege, beim Betten, Lagern und Aufstehen, beim An- und Auskleiden und beim Essen und Trinken, je nach Notwendigkeit einmal, zweimal oder auch mehrmals am Tage nach einem festen Zeitplan.
Die Pflegekassen haben diesen Zeitaufwand standardisiert. Für jede der Tätigkeiten aus dem Bereich der Grundpflege wird ein verbindliches Zeitraster vorgegeben. Allein der Aufwand für diese Tätigkeiten entscheidet über die Ansprüche in der Pflegeversicherung. Hierbei sind die Erkrankung, die Diagnose, auch die Frage der verbleibenden Lebenserwartung, ebenso die seelischen Belastungen nicht entscheidend.