Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige selbst krank werden, zur Kur müssen oder anderweitig nicht für die Pflege aufkommen können, dann ist der Notfall da. Wir springen ein, damit die pflegebedürftige Peron trotz Verhinderung des Pflegenden optimal und gut versorgt wird und führen den Haushalt weiter. Auch dafür ist meist eine Kostenübernahme durch Kostenträger möglich. Die Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege können Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs usw. sein.
Weiterhin gelten folgende Voraussetzungen:
Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe / des Pflegegrades gleichgesetzt. (Tritt ein erneuter Fall ein, der eine Verhinderungspflege erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit.)
Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen.